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   OLG Celle, 16.08.2006 - 9 U 6/06   

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https://dejure.org/2006,3331
OLG Celle, 16.08.2006 - 9 U 6/06 (https://dejure.org/2006,3331)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.08.2006 - 9 U 6/06 (https://dejure.org/2006,3331)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. August 2006 - 9 U 6/06 (https://dejure.org/2006,3331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltssozietät: Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Sozietätsvertrages; Schadensersatzanspruch wegen verschwiegener Annahme der Sittenwidrigkeit des Vertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wettbewerbliche Einschränkungen von Sozien nach Beendigung des Vertrages; Auslegung von Sozietätsverträgen zwischen Rechtsanwälten ohne ausdrückliche Beschränkung nachvertraglicher Tätigkeit; Abschluss eines sittenwidrigen Sozietätsvertrages; Rechte auf Schadensersatz; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbliche Einschränkungen von Sozien nach Beendigung des Vertrages; Auslegung von Sozietätsverträgen zwischen Rechtsanwälten ohne ausdrückliche Beschränkung nachvertraglicher Tätigkeit; Abschluss eines sittenwidrigen Sozietätsvertrages; Rechte auf Schadensersatz; ...

  • Judicialis

    BGB § 705

  • BRAK-Mitteilungen

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705 § 823 Abs. 2
    Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Sozietätsvertrags - Schadenersatzanspruch wegen rechtswidrigen Verhaltens eines Sozius vor oder bei Beginn des Sozietätsvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Konkurrenzverbot nach Beendigung des Sozietätsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 853 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 65
  • ZIP 2007, 432
  • DB 2007, 1249
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.01.2006 - 9 U 92/05

    Wiederherstellung des versicherten Gebäudes - keine Modernisierung bei

    Auszug aus OLG Celle, 16.08.2006 - 9 U 6/06
    Denn einerseits ist der Senat schon nicht überzeugt davon, dass die Beklagten bei Abschluss des Vertrages mit Betrugsvorsatz handelten (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2005, 9 U 92/05).

    Dies ist aber gerade nicht der Fall, da der Vertrag - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteil vom 9. Dezember 2005, 9 U 92/05) - tatsächlich mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren zustande gekommen ist.

  • KG, 12.11.2007 - 10 U 15/07
    Das Abwägungsergebnis steht im Einklang mit den bisherigen Entscheidungen beider Pressesenate des Kammergerichts (9. Zivilsenat, Urteile vom 1. September 2006 - 9 U 6/06 und 9 U 7/06; Urteil vom 1. September 2006 - 9 U 175/05 = ZUM-RD 2007, 549; Urteile vom 12. Januar 2007 - 9 U 164/06 und 9 U 234/06; Urteil vom 28, September 2007 - 9 U 93/07; 10. Zivilsenat, Urteil vom 6, Juli 2006 - 10 U 200/05; Beschluss vom 19, April 2007 -10 U 18/07; Beschluss vom 27. September 2007 -10 U 121/07).
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